Schonzeiten und Schonmaß

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße Bayerns. Vereinsintern sind sind bei einigen Arten die Schonzeiten oder das Schonmaß verlängert. Diese Abweichung sind in der folgenden Tabelle mit * bzw. ** gekennzeichnet.

Schonzeiten und Schonmaße

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